Bestandesbegründung

In der Regel nach einem Holzschlag oder einer Kahlfläche durch Sturm oder Borkenkäfer ist eine Waldfläche neu zu begründen. Dies geschieht entweder durch die Natur selbst als sogenannte Naturverjüngung durch Samen oder eben durch eine künstliche Pflanzung. Wir führen Pflanzungen im Auftrag für Waldeigentümer und Dritte aus und bringen auch gleich den Wildschutz an.

 

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Forstbetrieb Frauenfeld

Heerenbergstasse 34

CH-8500 Frauenfeld